Ihr Platz an der Sonne! Investment, Feriendomizil oder neuer Wohnsitz?
Eine Immobilie auf der Insel zu erwerben ist eine gute Investition. Die Kanarischen Inseln gehören zu Spanien und somit zur EU und sind ein sicheres Reiseziel. Die Preise sind zur Zeit aufgrund der grossen Nachfrage im Aufwärtstrend.
Bei der Auswahl der passenden Immobilien und bei den Verkäufern unterschiedlichster Nationalitäten ist es am effizientesten und einfachsten einen Immobilienmarkler zu beauftragen, der für Sie die passenden Objekte sucht, Termine vereinbart, mit den internationalen Verkäufern verhandeln kann und sich mit dem spanischem Immobilienrecht auskennt. Wïr können Ihnen auch lokale Banken, Anwälte oder Steuerberater empfehlen. Wir nehmen schon im Vorfeld eine erste Prüfung der Immobilie und den Eigentümerverhältnissen vor. Trotzdem empfehlen wir Ihnen eine/n Anwältin/ Anwalt vor Ort zu beauftragen.
Wenn Sie dann Ihre Wunschimmobilie gefunden haben, kommt die Kaufabwicklung:
Generell sollte man mit ca. Plus 8% – 10% (bei Kauf mit Hypothek) des Kaufpreises als Kaufkosten rechnen:
- 6,5 % Grunderwerbssteuer
- Gebühren für Grundbuchamt
- Gebühren für Notar
- Nebenkosten (vereidigter Übersetzer, Beantragung der N.I.E (Ausländer-Idendifikations-Nummer)
- Die Anwaltskosten berechnen sich je nach Objektwert und Arbeitsvolumen. Gerne empfehlen wir Ihnen deutschsprachige Anwälte und fragen nach einem Kostenvoranschlag.
- Nichtresidenten: Als ein solcher brauchen Sie eine Ausländer-Idendifkationsnummer (N.I.E). Gerne vereinbaren wir einen Termin für Sie, um diese zu beantragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 150 €
- Bankkonto: Diesen können Sie bei jeder Bank eröffnen. Sie können dies auch noch zu einem späteren Zeitpunkt machen, gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Wichtig: zur Eröffnung eines Bankkontos brauchen Sie Ihre DEUTSCHE STEUERNUMMER.
- Kaufoptionsvertrag: Für diesen Vertrag brauen Sie Ihre N.I.E -Nummer noch nicht. Dieser Kaupfoptionvertrag beinhaltet eine genaue Beschreibung der Immobilie, die Bedingungen, Datum der Anzahlung, Fristen zur Vollziehung des Vertrages vor dem Notar (ESCRITURA) und Strafklauseln bei Nichterfüllung. Die Anzahlung (prima de opción) leisten: Üblich sind 10 % vom Kaufpreis. Falls der Betrag bei Unterschrift des Kaufoptionsvertrags noch nicht vorliegt, wird meistens ein Zeitrahmen zur Zahlung der Anzahlung von bis zu 7 Tagen festgelegt. Überweisung auf ein Anwaltskonto möglich.
- Beide Seite unterschreiben diesen Vorvertrag und ist verbindlich.
- Der Anwalt kümmert sich um die Vorbereitung der Escritura und stellt dafür alle nötigen Dokumente und Rechnungs/ Zahlungsnachweise zusammen.
- Bei Unterschrift der Escritura vor dem Notar wird sichergestellt, dass die Immobilie belastungsfrei auf den Käufer übergeben wird. In diesem Moment werden auch die Schlüssel übergeben.
- Nach Erhalt der Escritura/ bzw. Kopien müssen die Steuern abgeführt werden, die Ummeldungen bei allen Institutionen: Gemeinde, Wasser-und Stromversorger, Eigentümerverwaltung etc.vorgenommen werden. Diese Rechnungen zahlen Sie in der Zukunft am einfachsten mit einem Bankeinzugsverfahren.
- Für die fortlaufenden Steuerverpflichtungen empfehlen wir Ihnen gerne einen seriösen Steuerberater, der für Sie die jährliche Steuererklärung macht. Als Immobilieneigentümer in Spanien müssen Sie eine jährliche Steuererklärung in Spanien abgeben.
- Versicherung: Bei einem Kauf mit Hypothek ist eine Versicherung Pflicht, aber auch bei Käufen ohne Hypothek empfehlenswert. Wir empfehlen gerne deutschsprachige Versicherungsbüros vor Ort.